Wie berechne ich den Kaufpreis einer Apotheke?
Der Kaufpreis einer Apotheke ergibt sich aus der Summe von materiellem Wert und immateriellem Wert – aber die Berechnung ist weniger eine mathematische Übung als eine Verhandlungssache.
Der materielle Wert ist noch relativ einfach zu ermitteln: Inventar und Einrichtung werden zum Zeitwert angesetzt, das Warenlager zum Einstandspreis. Das Ergebnis ist relativ objektiv überprüfbar.
Der immaterielle Wert – der Goodwill – ist der eigentliche Verhandlungsgegenstand. Hier gibt es verschiedene Berechnungsansätze:
Die Umsatzmethode: Der Goodwill wird als Prozentsatz des Jahresumsatzes berechnet. In der Apothekenbranche liegt dieser Prozentsatz je nach Lage und Ertragskraft zwischen 20% und 80% des Jahresumsatzes.
Die Ertragswertmethode: Statt des Umsatzes wird der nachhaltig erzielbare Gewinn zugrunde gelegt und mit einem Faktor multipliziert. Diese Methode ist betriebswirtschaftlich präziser aber erfordert eine detaillierte Analyse der Kostenstruktur.
Was in der Praxis passiert: Verkäufer und Käufer haben in der Regel unterschiedliche Vorstellungen vom Wert. Der Verkäufer orientiert sich am Umsatz, der Käufer am Gewinn. Die Wahrheit liegt meist in der Mitte – und ein neutraler Gutachter hilft dabei die Lücke zu schließen.
Was häufig vergessen wird: Der Kaufpreis im Vertrag muss klar aufgeschlüsselt sein – welcher Teil entfällt auf das Warenlager, welcher auf die Einrichtung, welcher auf den Goodwill. Das ist nicht nur für die Verhandlung wichtig sondern auch für die steuerliche Behandlung.