Wie bewerte ich das Warenlager bei der Übernahme einer Apotheke?

Das Warenlager ist beim Apothekenverkauf oft einer der größten Streitpunkte – und das obwohl die Bewertungsmethode grundsätzlich klar ist.

Die Standardmethode ist die Bewertung zum Einstandspreis. Das bedeutet: Das Warenlager wird zum Preis bewertet den der Verkäufer seinerzeit für die Ware bezahlt hat – nicht zum Verkaufspreis und nicht zum aktuellen Marktpreis. Rabatte und Skonti die der Verkäufer beim Einkauf erhalten hat werden in der Regel nicht abgezogen.

Was in der Praxis häufig zu Streit führt:

Erstens – Ware die schwer verkäuflich ist. Medikamente die kaum nachgefragt werden oder Spezialprodukte die der Verkäufer aus persönlichen Gründen eingekauft hat aber der Käufer nicht weiterverkaufen kann. Hier ist eine Einzelbewertung oder ein pauschaler Abschlag sinnvoll.

Zweitens – Ware die sich dem Ablaufdatum nähert. Medikamente mit kurzer Restlaufzeit haben faktisch einen geringeren Wert als frische Ware – das muss im Kaufvertrag geregelt sein.

Drittens – Konsignationsware. Ware die dem Verkäufer nur zur Verfügung gestellt wurde und nicht wirklich sein Eigentum ist, gehört nicht zum Warenlager und darf nicht mitbewertet werden.

Die Inventur erfolgt typischerweise am Übergabetag durch beide Parteien gemeinsam oder durch einen neutralen Dritten. Das Ergebnis wird protokolliert und ist Grundlage für die endgültige Kaufpreisberechnung.

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