Was muss ich beim Mietvertrag beachten, wenn ich eine Apotheke übernehme?

Der Mietvertrag ist für den Käufer einer Apotheke oft wichtiger als der Kaufvertrag selbst – denn er entscheidet darüber ob der Standort langfristig gesichert ist.

Die wichtigsten Punkte die Käufer prüfen sollten:

Laufzeit und Verlängerungsoptionen: Banken fordern für die Finanzierung einer Apothekenübernahme in der Regel eine Mietvertragslaufzeit die mindestens der Kreditlaufzeit entspricht – oft 10 Jahre oder mehr. Ein Mietvertrag der in zwei Jahren ausläuft ohne Verlängerungsoption kann die Finanzierung gefährden.

Miethöhe im Verhältnis zum Markt: Eine zu hohe Miete belastet die Wirtschaftlichkeit der Apotheke dauerhaft und drückt den erzielbaren Kaufpreis. Vor der Übernahme sollte die Miete mit vergleichbaren Objekten in der Umgebung verglichen werden.

Kündigungsrechte des Vermieters: Gibt es Sonderkündigungsrechte? Kann der Vermieter bei Eigenbedarf kündigen? Diese Fragen sind existenziell für den langfristigen Betrieb.

Konkurrenzschutzklausel: Ist im Mietvertrag geregelt dass der Vermieter keine weitere Apotheke in demselben Gebäude oder unmittelbarer Nachbarschaft ansiedeln darf? Fehlt diese Klausel, kann ein Konkurrent direkt nebenan einziehen.

Regelungen zu baulichen Veränderungen: Darf der Käufer die Räume umbauen oder anpassen? Wer trägt die Kosten von Renovierungen?

Übergabe der Kaution: Die vom Verkäufer geleistete Mietkaution muss korrekt auf den Käufer übertragen oder zurückgezahlt und neu geleistet werden.

Weitere Fragen zu dem Mietvertrag der Apotheke?